Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufsbeschluß

Kaufsbeschluß

, m.

Abschluß eines Kaufvertrags 
  • ob ... der kaufsbschluß in ander rechtlich weeg [vor] dem gericht ... glaubwuerdig gemacht werden mag
    1599 NÖLREntw. II 1 § 25