Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufschaftseffekten

Kaufschaftseffekten

, m. pl.

Ware
  • des negotiantens seine kaufschaftseffecten öfters wider seine convenienz und mit grosseren kosten auf solche privilegirte strassen zugeführt werden
    1717 Fellner-Kretschmayr III 285
unter Ausschluss der Schreibform(en):