Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufschoß
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Kaufschillingsnutzung
Kaufschillingswährung
Kauf(s)schirm
Kaufschlag
Kaufschlagemontag
kaufschlagen
Kaufschlagung
kaufschlagsweise
Kaufschluß
Kaufschmalz
Kaufschoß
, m.
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bei dem Verkauf von Grundstücken erhobene Abgabe
- sollen die professores und universitaͤts-bediente, so allda haͤuser kauffen und in denselben keine buͤrgerliche nahrung treiben, ... von dem kauff-schosse ihrer haͤuser, welche sonsten alle einwohner ... erlegen muͤssen, befreyet sein1720 Lünig,TheatrCerem. II 1360Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß im tausch der kauf-schoß weiter nicht als von demjenigen, was daruͤber oder nachgegeben wird, zu entrichten1731 Ludewig,Anzeigen I 218Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1785 Fischer,KamPolR. I 670
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