Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufschuldbrief
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, m.
Urkunde über einen Kauf, bei dem das Kaufobjekt für den (Rest-) Kaufpreis haftet
vgl.
Kaufbrief
- in die kauffschuldbrieff ... sollen sie [Schreiber] setzen [falls sich Anzeigen u. Zusagen d. Verkäufers nicht als zutreffend erwiesen], dass der käuffer solches bei dem ausstehenden kauffschilling innbehalten ... möge1715 SchweizId. V 483Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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