Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufschuldbrief

Kaufschuldbrief

, m.

Urkunde über einen Kauf, bei dem das Kaufobjekt für den (Rest-) Kaufpreis haftet
vgl. Kaufbrief
  • in die kauffschuldbrieff ... sollen sie [Schreiber] setzen [falls sich Anzeigen u. Zusagen d. Verkäufers nicht als zutreffend erwiesen], dass der käuffer solches bei dem ausstehenden kauffschilling innbehalten ... möge
    1715 SchweizId. V 483