Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufschwein

Kaufschwein

, n.

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gekauftes Schwein zU. Heimschwein 
vgl. Kaufvieh
  • 1485 Saar/GrW. II 60
  • was nach s. Jacobs tag dahin kumbt, es seien haimbschwein oder kaufschwein, darvon ist man nur halben lohn schuldig
    1546 Tirol/ÖW. III 221
unter Ausschluss der Schreibform(en):