Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)fertigung

Kauf(s)fertigung

, f.

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formgerechter Vollzug der Liegenschaftsübereignung (vor einer Behörde) auf Grund eines Kaufs 
  • demnach ... an unserm keyserlichen hoffgericht ... handlungen als ... donationen und kauffsfertigung ... erkennt werden
    1610 Wehner,HofgRottw. 134
  • das ein jeder ... burger ... noch beschëchner kouffsvertigung sölle den zug darzů haben
    1619 ArgauLsch. V 149
  • 1730 Leu,EidgR. III 94
  • kauf-, tausch- und zins fertigungen 
    1766 SchaffhStGO./DRWArch. hschr.