Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufsilber

Kaufsilber

, n.

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im (freien) Verkauf stehendes Silber, besonders im Unterschied zu Bergsilber das von einer Münze zum Vermünzen erkaufte Silber
  • 1458 QÄWGMD. II 100
  • werden dardurch die khauf- und pruch silber ... im land erhalten
    1538 JbKunsthistKaiserh. 10 (1889) p. 88
  • soll ... ohne deß huͤttenschreibers handschrifft nimandt einig kauff-silber probiert noch bezahlt werden
    1616 HessSamml. I 556
  • daß ihm gestattet werden moͤge, ... berg- und kaufsilber ohne unterscheid muͤnzen zu doͤrfen
    1760 Faber,NStaatskanzlei IV 142