Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufskosten

Kaufskosten

, pl.

Unkosten des Kaufabschlusses
  • die kaufskosten ... ist der rückforderer zu erstatten nicht schuldig
    1794 PreußALR. I 20 § 633
  • so oft der käufer das recht hat, von dem vertrag abzugehen, muß der verkäufer ihm ... auch die kaufskosten ersetzen
    BadLR. 1809 Satz 1621