Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)schirm
Artikel davor:
Kaufschaftseffekten
Kaufschalk
Kaufschatz
Kaufschatzgut
Kaufschatzpfennigwert
Kaufschein
Kaufschilling
Kaufschillingsgeld
Kaufschillingsnutzung
Kaufschillingswährung
Kauf(s)schirm
, m.
Gewährleistungspflicht bei einem Kauf
- sein auch darumb ir recht schermbs und geweren fuͤr all ansprach als purchrechtz und chaufsschermbs recht ist in Oesterreich1398 GoldenkronUB. 315
- ob dann gleich dem kauffer der kauffschirm verschrieben wäre1552 Walther,Tract. VII c. 8/Walther,Trakt.(Ri.) 41 Anm. tVolltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit