Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)statt
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Kaufsilber
Kaufsitte
Kaufsole
Kaufstadt
Kaufstapel
Kauf(s)statt
, f.
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Nbf. Kaufstätte
I
Platz für einen Verkaufsstand und dieser selbst
II
Marktplatz
- "behaupteten die Hamburger, daß diese ... Abgabe ... gegeben wurde vor de frigheit de kopstede, d.h. für die Eröffnung des Marktes"1550 Baasch,Islandfahrt 67
III
Gestattung, einen Kauf abzuschließen
- do jemand ein ligend erb ... verkauffen wil, daß er solches zuvor seinen nechstgesipten freunden ... zu kauffen anbieten und vor andern gebuͤhrliche kaufsstatt thun solle1599 OPfalzLO. 231Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
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