Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)statt

Kauf(s)statt

, f.

Nbf. Kaufstätte 

I Platz für einen Verkaufsstand und dieser selbst
  • endi im thô thana fifton gicôs Krist an ênero côpstedi, cuninges jungoron ... Mattheus
    1. Hälfte 9. Jh. Heliand6 V. 1191
  • welche man der binnent eincher kaufstatt sich wullte gebruichen, ... der sall von den zwene scholteszen erlauf heischen
    1489 Saar/GrW. VI 432
II Marktplatz
  • "behaupteten die Hamburger, daß diese ... Abgabe ... gegeben wurde vor de frigheit de kopstede, d.h. für die Eröffnung des Marktes" 
    1550 Baasch,Islandfahrt 67
III Gestattung, einen Kauf abzuschließen
  • do jemand ein ligend erb ... verkauffen wil, daß er solches zuvor seinen nechstgesipten freunden ... zu kauffen anbieten und vor andern gebuͤhrliche kaufsstatt thun solle
    1599 OPfalzLO. 231
unter Ausschluss der Schreibform(en):