Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufstetene

Kaufstetene

, f.

zu Kauf (I) und steten, stäten befestigen
Festigung (II), Stetigung (I) eines Kaufs, hier friesisch die Stetigung eines Ehevertrags
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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