Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufsteuer
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Kaufschwein
kaufsellig
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Kaufsitte
Kaufsole
Kaufstadt
Kaufstapel
Kauf(s)statt
Kaufstempel
Kaufstetene
Kaufsteuer
, f.
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Entgelt für die Einräumung des Erbrechts an einem geliehenen Gut?
vgl.
Kaufrecht (VI)
- [der Besitzer eines zu ius civile ausgetanen Gutes zahlt] kaufsteuer iuxta tenorem litere1404 ArchKärnten 43/44 (1955) 161 Anm. 509
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