Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufsteuer

Kaufsteuer

, f.

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Entgelt für die Einräumung des Erbrechts an einem geliehenen Gut?
  • [der Besitzer eines zu ius civile ausgetanen Gutes zahlt] kaufsteuer iuxta tenorem litere
    1404 ArchKärnten 43/44 (1955) 161 Anm. 509