Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)titel
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Kaufsteven(e)
Kaufstiege
Kaufstraße
Kaufstück
Kaufstuhl
Kaufsumme
Kauftag
Kauftausch
Kauftheel
kauftiglich
Kauf(s)titel
, m.
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Erwerbsgrund bei einem Kauf (I), auch Urkunde darüber
- vermöge deshalb aufgerichteten kauftitels ... verkauft1552 Peetz,VwStud. 76Faksimile - in Google Books
- der S. seie seinem habenden khaufstitl ... furzubringen ... schuldig1561 EderRel. I 402
- durch kauffstittel rechtmessiglich angebrachten habenden eigenthumb1574 Frey,Pract. 147Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- welchermaßen ... ir spital ... den frucht- und höuzehenten ... mit kröftigem kaufstitul ingehabt1601 WürtLTA.2 II 248