Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)traktat
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Kaufstiege
Kaufstraße
Kaufstück
Kaufstuhl
Kaufsumme
Kauftag
Kauftausch
Kauftheel
kauftiglich
Kauf(s)titel
Kauf(s)traktat
, m. oder n.
Verhandlung über einen Kauf (I); auch der endgültige Kaufvertrag?
vgl.
Kaufhandel (III)
- wann er so gar die kauff-tractaten als zeuge mit unterschrieben haͤtte1721 KlugeBeamte IV 750Faksimile - in Google Books
- denen veranlaßten kaufs-tractaten den schluß zu geben1767 Cramer,Neb. 68 S. 31Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- 1796 Bewer,Samml. II 169
- kauftractate heißen die vorlaͤufigen unterhandlungen, welche zwischen dem kaͤufer und verkaͤufer vorangehen, bevor der kaufcontract ... seine voͤllige richtigkeit erlangt1832 Schlössing,KaufmWB. 193