Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)traktat

Kauf(s)traktat

, m. oder n.

Verhandlung über einen Kauf (I); auch der endgültige Kaufvertrag?
  • wann er so gar die kauff-tractaten als zeuge mit unterschrieben haͤtte
    1721 KlugeBeamte IV 750
  • denen veranlaßten kaufs-tractaten den schluß zu geben
    1767 Cramer,Neb. 68 S. 31
  • 1796 Bewer,Samml. II 169
  • kauftractate heißen die vorlaͤufigen unterhandlungen, welche zwischen dem kaͤufer und verkaͤufer vorangehen, bevor der kaufcontract ... seine voͤllige richtigkeit erlangt
    1832 Schlössing,KaufmWB. 193