Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufstück

Kaufstück

, n.

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I einzelne Bestimmung eines Kaufvertrags 
  • wir ... bekennen ..., das alle dise vorgeschriben koufstugke unde artikel mit unserm guten willen ... geschen sint
    1362 MdForsch. XX 140
II Kaufgegenstand
  • 1475 Würzburg/GeöArch. II 1 S. 248
  • 1506 Zehnter,Messelh. 319
  • ist dieses recht [des wiederkaufes] dem verkäufer ... eingeräumt, so wird von einer seite das kaufstück ..., von der anderen seite aber das erlegte kaufgeld zurückgegeben
    1811 ÖstABGB. § 1068
unter Ausschluss der Schreibform(en):