Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufstück
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Kaufsole
Kaufstadt
Kaufstapel
Kauf(s)statt
Kaufstempel
Kaufstetene
Kaufsteuer
Kaufsteven(e)
Kaufstiege
Kaufstraße
Kaufstück
, n.
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I
einzelne Bestimmung eines Kaufvertrags
vgl.
Kaufhandel (III)
- wir ... bekennen ..., das alle dise vorgeschriben koufstugke unde artikel mit unserm guten willen ... geschen sint1362 MdForsch. XX 140
II
Kaufgegenstand
- 1475 Würzburg/GeöArch. II 1 S. 248
- 1506 Zehnter,Messelh. 319
- ist dieses recht [des wiederkaufes] dem verkäufer ... eingeräumt, so wird von einer seite das kaufstück ..., von der anderen seite aber das erlegte kaufgeld zurückgegeben1811 ÖstABGB. § 1068Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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Kaufstuhl
Kaufsumme
Kauftag
Kauftausch
Kauftheel
kauftiglich
Kauf(s)titel
Kauf(s)traktat
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