Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauf(s)veränderung

Kauf(s)veränderung

, f.

Besitzveränderung durch Kauf (I) 
  • die sechs und die zwelff pfening, das so dem ambtman zu ab und zuefartgelt in kaufs veränderungen der güeter und gründ gegeben worden
    1554 OÖsterr./ÖW. XII 172
  • bei jeder kauf- oder übergabveränderung das sogenannte lehenreich zu entrichten ist
    1787 Hittmair,Klostersturm 297