Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauftausch

Kauftausch

, m.

aus Kauf (I) und Tausch gemischtes Rechtsgeschäft oder nur wie Kauf (I)?
  • [e. Acker durch e.] wechsel oder kauftausch erblich ... verhandelt
    1597 WitzenhStB. 201
  • 1705 KlugeBeamte I2 557