Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauftheel

Kauftheel

, n.

ein durch Kauf (I) erworbenes und deshalb wieder verkäufliches Theel (Anteil am gemeinschaftlich besessenen Außendeichland) im Unterschied zu Erbtheel 
  • wann aber einer viele theelen hat, ... so hat er nur allein ein erb-theel ..., die anderen ... werden für kauff- oder schlechte und nicht für erb- theilen geschätzet
    1585 Wenckebach,JusTheelachticum 59
  • die veraͤußerung derselben [teelacht-rechte], daraus die kauff-teelen entstanden
    1746 OstfriesLR.(Wicht) Vorber. 82