Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauftheel
Artikel davor:
Kaufstetene
Kaufsteuer
Kaufsteven(e)
Kaufstiege
Kaufstraße
Kaufstück
Kaufstuhl
Kaufsumme
Kauftag
Kauftausch
Kauftheel
, n.
ein durch Kauf (I) erworbenes und deshalb wieder verkäufliches Theel (Anteil am gemeinschaftlich besessenen Außendeichland) im Unterschied zu Erbtheel
- wann aber einer viele theelen hat, ... so hat er nur allein ein erb-theel ..., die anderen ... werden für kauff- oder schlechte und nicht für erb- theilen geschätzet1585 Wenckebach,JusTheelachticum 59Faksimile - in Google Books
- die veraͤußerung derselben [teelacht-rechte], daraus die kauff-teelen entstanden1746 OstfriesLR.(Wicht) Vorber. 82Faksimile - in Google Books