Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauftretung
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Kaufstück
Kaufstuhl
Kaufsumme
Kauftag
Kauftausch
Kauftheel
kauftiglich
Kauf(s)titel
Kauf(s)traktat
Kauftrank
Kauftretung
, f.
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wie Kaufantretung
- von keuffen und verkeuffen, und kaufftretungenBöhmStR. 1614 H 20Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)