Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauftritt

Kauftritt

, m.

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das Näherrecht und seine Ausübung
  • hievor an diesem pergkhwerch khein recht noch gerechtikheit gehabt, des vorbehaltenen khauftriets ... begeben
    1577 Zivier,SchlesBgw. 231
  • herzogin zu Teschen meldet sich an die herrschaft Friedeck vor ihren sohn, welcher den kaufftrit vor andern darzu hette
    1583 StArchBresl.
  • de iure retractus oder vom kauftritt 
    1621 NeumarktRb. 313
  • unser ... bruder ..., dasz ihme solcher kaufftritt vorgunstett werden moͤchte, freundlichen ... gebetten [hat]
    1622 SchlesDorfU. 308
  • kauftritt, kaufzug ... ist das naͤherrecht, der vorkauf in einer sache
    1801 RepRecht IX 110