Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauftrittrecht
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Kaufsumme
Kauftag
Kauftausch
Kauftheel
kauftiglich
Kauf(s)titel
Kauf(s)traktat
Kauftrank
Kauftretung
Kauftritt
Kauftrittrecht
, n.
Recht, die Kaufantretung zu vollziehen
- dieweil wir ... dem weiblichen geschlecht ihre befügnüß an dem stadtüblichen kaufftrittrechten zu entziehen nicht gemeinet1622 Weingarten,Fasc. I 2 S. 347Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg