Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauftrittrecht

Kauftrittrecht

, n.

Recht, die Kaufantretung zu vollziehen
  • dieweil wir ... dem weiblichen geschlecht ihre befügnüß an dem stadtüblichen kaufftrittrechten zu entziehen nicht gemeinet
    1622 Weingarten,Fasc. I 2 S. 347