Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufvermächtnis

Kaufvermächtnis

, n.

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auf den Todesfall abgeschlossener Kaufvertrag (I) 
  • ob ... die ... herrschaft vorgemeltes erz-herzogs erweittert werden ... durch erbschafften, gaabungen, kaufvermächtnussen 
    1530 Schrötter,ÖStaatsr. I 236
unter Ausschluss der Schreibform(en):