Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufverweigerung

Kaufverweigerung

, f.

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Ablehnung der Ausübung des Einstandsrechts (I) 
  • sollen ... die güther ... den nehesten nachbahren ... zu kauffen ... aufgetragen werden, und mag der kaeuffer, auf den fall derselben kauff verweigerung [ein Wort?] solche güther andern ... zu überlassen wol befugt seyn
    1589 Westphalen,Mon. I 2056