Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufware
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Kaufverpfändung
Kaufverschreiben
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Kaufvertrag
Kaufvertragshandlung
Kaufverweigerung
Kaufsverwilligung
Kaufvieh
Kaufswair(de)
Kaufware
, f.
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zum Verkauf bestimmte Ware
- ist die kouffware gefelschit, der kouffer mag den vorkouffir anreden umme eynen falschEnde 14. Jh. GlWeichb. 412Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- noch gewand, noch leder, noch engerley kopware1432 Fidicin IV 144Faksimile des Originaldrucks - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1659 WienMautO. Titelbl.
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