Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufwechsel

Kaufwechsel

, m.

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wie Wechselkauf 
vgl. Kauftausch
  • vff der freyheit [zu Naumburg] seind 16 heusser der thum probstei lehen vnd zinssbar, wenn dieselben durch kauffwechsel oder erbfalle verändert
    1758 Haltaus 1072
  • kaufwechsel. das ist der kauf und verkauf einer sache
    1762 Wiesand 626