Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufwein
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Kaufvertrag
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Kaufsverwilligung
Kaufvieh
Kaufswair(de)
Kaufware
Kaufwechsel
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Kaufwein
, m.
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gekaufter Wein, zU. Bauwein
- khauffwein1343 SteirLArch.
- [was] wandel geschiecht in wein, die ainer selben gepawt hat, der ist der recht herr pessrer. sind es aber kaufwein, so gehorent si zu dem veldgerichtum 1400 NÖsterr./ÖW. VIII 867Faksimile (ca. 45 KB)
- man pawbein und nicht kaufwein untz auf sand Jorgen tag schenkchen sol1454 KremsSteinRQ. 109
- ain gemain wil, das man khain khaufwein von oben herab ... zufüiren ... gestatten solle1523 Ödenburg/MHungJurHist. V 2 S. 15
- ain layenkeller ... soll ... die rappas u. kouffwein alle nacht füllen1558 Reyscher,Stat. 333Faksimile (ca. 203 KB)
- 1652 CAustr. I 247
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kauf(s)weise
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