Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufzerte

Kaufzerte

, f.

Urkunde (Kerbbrief) über einen Kaufvertrag (I) 
vgl. Kaufbrief
  • nha lude der uthgeschneden kopezerten 
    1542 RigaErbb. 288
  • gekofft und de koeptzarte ... in das recht gelecht
    1549 HolstVierstUrt. 205
  • bei gedoppelter ausfertigung der kauf- und theilungscerten ... nur die einfachen gebuͤhren entrichtet worden [sind]
    1756 SystSammlSchleswH. II 1 S. 309
unter Ausschluss der Schreibform(en):