Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufzerte
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Kaufszahlung
Kauf(s)zehrung
Kaufzeichen
Kaufzent
Kaufzentgericht
Kaufzerte
, f.
Urkunde (Kerbbrief) über einen Kaufvertrag (I)
vgl.
Kaufbrief
- nha lude der uthgeschneden kopezerten1542 RigaErbb. 288Faksimile - in Google Books
- gekofft und de koeptzarte ... in das recht gelecht1549 HolstVierstUrt. 205
- bei gedoppelter ausfertigung der kauf- und theilungscerten ... nur die einfachen gebuͤhren entrichtet worden [sind]1756 SystSammlSchleswH. II 1 S. 309Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK