Kaufzettel, m. u. f.
Kaufzettel, m. u. f.
I
(formlose) Niederschrift der Kaufbedingnisse
I 1
eines abgeschlossenen Kaufs (I)
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nachdem ich dem ... hertzogen ... mein herschaft ... verkhauft hab und ...die gewher ... lauts der khauftzedel zuthun schuldig1524 SchlesLehnsUrk. I 296 Faksimile
- 1531 GraupenBergb. 179
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boropen jw einer kopczedel, dat C.W. ... sinem vorkoper vor dat hus geven sall 700 mk1546 RevalRatsurtb. 150
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nach vormuge des aufgerichten kaufzettels vorkauft1556 BrandenbSchSt. III 5
- 1572 DrentheGoorspr. I 4
- 1574 DrentheGoorspr. I 140
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sollen hinfüro die newen pew inn gegenwertigkeit ... der werckhmeister ... verdingt und solche geding uf zwo keuffzedell ... verzeichnet werden1583 FrankfZftUrk. II 239
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[Grundverkäufe sollen] also bald nach beschehenem schluss zu vormeidung alles künftigen disputats, zu papir gesetzet, darüber zwey unterschidliche kaufbrief oder kaufzettel vorfertiget1621 NeumarktRb. 313
- 1632 Winterthur/Burger,Stadtschreiber 356
- 1712 Gaster 292
- 1735 GasterLsch. 178 Faksimile
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zum anschlagen gerichtlicher kauf- und mieths- zettul auf haͤuser und guͤther1774 NCCPruss. V 3, 1 Sp. 673 Faksimile
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was versetzt, verkauft oder sonsten an erbschaft vermustert, solle nach aufgesetztem kaufzettul inner 14 tag wegen hebbuch und gemeinen simpelsbriefgen richtigkeit ... angegeben werden18. Jh. RhW. II 1 S. 209 Faksimile
- 1815 WirtRealIndex I 274 Faksimile
II
förmliche Bestätigung des Kaufs (I)
vgl.
Kaufbrief
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wann ... der kauff vollenzogen ist, so wird ... bisweilen wohl ein kauff-zettul darüber aufgerichtet1589 Westphalen,Mon. I 2052 Faksimile
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wer aber einen neuen kirchenstuhl kaufen will, der soll nicht nur ... das ... kaufpretium geben, sondern auch die gebuͤhr vor den stuhlzettel entrichten und dafuͤr einen kaufzettel empfangen1732 CCBrandenbCulmb. I 398 Faksimile