Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufzieher
Artikel davor:
Kaufwispel
Kaufszahlung
Kauf(s)zehrung
Kaufzeichen
Kaufzent
Kaufzentgericht
Kaufzerte
Kaufzessionkontrakt
Kaufzettel
Kaufziehen
Kaufzieher
, m.
derjenige, der den Kaufzug vornimmt
vgl.
Kaufzüger
- der kaufzüher soll den kaufzug thun allein für sich selb1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. I Art. 153
Artikel danach:
Kaufzieler
Kaufziese
Kaufzins
Kaufzoll
Kaufzubietung
Kaufzug
Kaufzüger
Kaufzug(s)recht
Kaufszusatz