Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufzieler

Kaufzieler

, m.

zum Grundwort vergleiche oben Bd. VI 1002 s.v. Kammerzieler 
termingebundene Ratenzahlung auf einen abgeschlossenen Kauf (I) 
  • verfallende kaufzihler gegen ... caution dem getroffenen kauff gemäss zu bezahlen
    1694 SchwäbWB. VI Nachtr. 2280
  • 1826 WürtRechtsErk. (1826) 55
  • kaufzieler ist die benennung des kaufschillings, der nach inhalt des schriftlichen ... contracts ... baar oder nach einer bestimmten zeitfrist ... [an d. Verkäufer] bezahlt werden soll
    1832 Schlössing,KaufmWB. 189
unter Ausschluss der Schreibform(en):