Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufzins

Kaufzins

, m.

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I Zins von einem Kaufrecht (VI) 
II Zins für die Nutzung von Berg und Weide
  • welcher landtmann fürthin bärg oder weyd dinget ..., mögend die inneren ... sölchen berg und weid ... zu ihren handen ziehen ... und den kaufzins denjenigen, den er gehört, ausrichten
    1623 Niedersimmental 109