Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufzins
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Kaufzent
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Kaufzettel
Kaufziehen
Kaufzieher
Kaufzieler
Kaufziese
Kaufzins
, m.
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I
Zins von einem Kaufrecht (VI)
- 1400 MarienburgKonvB. 17
- vermerkt den kawfzins auf der swabengassenoJ. Brandl,Gl. 459Faksimile - in Google Books
II
Zins für die Nutzung von Berg und Weide
- welcher landtmann fürthin bärg oder weyd dinget ..., mögend die inneren ... sölchen berg und weid ... zu ihren handen ziehen ... und den kaufzins denjenigen, den er gehört, ausrichten1623 Niedersimmental 109Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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