Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaution(s)leistung
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Kaution(s)leistung
, f.
- 1654 JRA. § 124
- solcher abwesenden personen blutsfreunde, auch jeweilen rechte eltern und geschwistrige, die ihr leben in armut zubringen, aus mangel nötiger cautionleistung ihr, der abwesenden, güter nicht genießen können1673 Würzburg/QNPrivatR. II 2 S. 116
- wo der emptor das pretium ... nicht ... bezahlt haͤtte, ... [kann] der venditor ... ihn ... zur cautions-leistung adigiren1721 KlugeBeamte IV 823Faksimile - in Google Books
- 1764 Witzig,BauernSoest 149
- einem fiscal lieget zwar die last des beweises ob, inzwischen befreyet ihn die fuͤr ihm wegen seines geleisteten amts-eydes streitende vermuthung von der cautionsleistung1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1041
- 1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 475
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- es hängt von dem erklärenden ab, für das unter einer auflösenden bedingung einzuräumende recht, gleich bey der einräumung desselben, cautionsleistung zu fordern1794 PreußALR. I 4 § 121
- 1798 RepRecht II 232
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- kann der fremde sich nicht ... legitimiren, so ist der polizeydirector befugt ... den ... fremden ... zu einer cautionsleistung anzuhalten1809 VerordnAnhDessau II 167Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1809 WirtRealIndex I 240
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