Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kautionsstück

Kautionsstück

, n.

im Besitz des Kautionsleistenden verbleibender, als Kaution dienender Gegenstand
  • weil sich öfters zugetragen, daß ... die execution schwer gemachet worden, so ist ... die abrede genommen, daß ... die execution ... nicht gehemmet werden, wann nur die cautionsstücke nicht angegriffen würden
    1730 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 15
  • 1785 Moser,ForstArch. III 128