Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Kebse

2Kebse

, f.
ursprünglich rechtlich anerkannte nebeneheliche, "durch einseitige Verfügung des Mannes über seine Unfreie begründete, auf Dauer angelegte Geschlechtsverbindung" (HRG.1 II 695), bereits in ahd. Zeit (chebisson ... chebissun ... pellicatus 12. Jh. Graff IV 358) eine zwar noch geduldete, aber unrechtmäßige eheähnliche Geschlechtsgemeinschaft, nachmittelalterlich allgemein ein dauerndes nichteheliches Verhältnis