Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kegelgeld
Kegelgeld
, n.
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an den Stadtherrn als Entgelt für die Schankgerechtigkeit zu entrichtende Abgabe
zu
1Kegel
- das wir [Bischof v. Breslau] ... vorkawffen ... unsern halt und stetlein C. ... mit den geschossern, die dae gefallen ... von iczlicher habe ..., mit dem kegelgelde1469 SchlesLehnsUrk. II 67
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