Kegelgeld, n.

zu 1Kegel
an den Stadtherrn als Entgelt für die Schankgerechtigkeit zu entrichtende Abgabe
  • das wir [Bischof v. Breslau] ... vorkawffen ... unsern halt und stetlein C. ... mit den geschossern, die dae gefallen ... von iczlicher habe ..., mit dem kegelgelde
    1469 SchlesLehnsUrk. II 67