Keiche, f., vereinzelt m.

zu mhd. kichen "schwer atmen" oder Entlehnung über das Alpenromanische aus lat. caeca "Nebel, Finsternis" (vgl. Gamillscheg,RomGerm. I 23f.)
Verwahrungsort für Straffällige bei kleineren Delikten und als Ersatz für eine Geldstrafe, auch bei Verstoß gegen das Klosterdisziplin, übtr. die Verwahrung selbst als Strafmittel (mit der Keiche büßen, strafen usw.)