Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Keiche

Keiche

, f., vereinzelt m.
Verwahrungsort für Straffällige bei kleineren Delikten und als Ersatz für eine Geldstrafe, auch bei Verstoß gegen das Klosterdisziplin, übtr. die Verwahrung selbst als Strafmittel (mit der Keiche büßen, strafen usw.)