Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Keifmaße

Keifmaße

, f.

gerichtliche Festlegung und Verteilung eines Ackeranteils durch Vermessung
  • wann ... sich einer will theilen zu der kieffmaasse, das ist, wann er gerichtlich ... begehret die kieffmaasse ... und klagt auf dem dinge, daß er am lande gegen seinen mit-eger ... nicht gleich habe sondern weniger, als ihm gebühret, und begehret die gleichheit durch die kieffmaasse
    vor 1743 Westphalen,Mon. III 2175
unter Ausschluss der Schreibform(en):