Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kelhofacker

Kelhofacker

, m.

zu einem Kelnhof gehörender 1Acker (I) 
  • [d.] mayer, wie auch taglöhner und hintersäßen ... sind schuldig, die herrschaft- oder kellhofäcker über sommer und winter ahnzubauen, mit sehen, eggen, schneiden und ainführen
    um 1619 FreibDiözArch.2 9 (1908) 173
unter Ausschluss der Schreibform(en):