Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kellerbeschau

Kellerbeschau

, f.

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herrschaftliche Besichtigung der Keller
  • den weinzehent betreffent solle derselbe ... beschriben, dann die kellerbeschau oder beschreibung aber keineßwegs zugelassen werden
    1599 NÖLREntw. V 162 § 7
  • 1679 TractIurIncorp. VI § 8 [gleicher Beleg]
  • ausser es wäre die kellerbeschau legitime irgendwo eingeführt
    18. Jh. Chorinsky,Mat. V 162