Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kellerbrechen

Kellerbrechen

, subst. inf.

das Einbrechen in einen 1Keller (I) 
  • kheller prechen ... wellicher einem einbricht in die preß oder in kheller ..., der soll am leib vnd guett gestrafft werden
    1595 KrainBergrO. 364