Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kellereiverwaltung

Kellereiverwaltung

, f.

übertragen der Amtsbezirk einer Kellerei (II) 
  • ist ... unser ... befehl, du wollest unß ... jedes jahr ... zweymal ... berichten, waß du auf den caͤsten und in kellern deiner kellerey-verwaltung an fruͤchten und weinen zugegen ligen habest
    1595 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 95