Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kellerin

I die mit der Wirtschaftsverwaltung betraute Nonne in einem Frauenkloster
II Haushälterin oder Dienstmagd in einem frauenlosen Haushalt (meist eines Geistlichen)
III Wärterin für Kranke (insbesondere Wöchnerinnen) und Kinder
IV Bedienstete einer Schankstätte
V Ehefrau eines 2Kellers (V)