Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Keltersatz

Keltersatz

, m.

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I wie Kelterbann (I) 
II wie Kelterbann (II) 
  • 1775 Adelung II 1549
  • das zwangsrecht oder der keltersaz haftet auf der kelter; wenn diese also auch ohne dessen benennung verkauft worden, so kan es der kaͤufer ausuͤben
    1785 Fischer,KamPolR. II 583
III Recht, das Keltergeschirr im Herbst auf der Gasse aufzustellen
unter Ausschluss der Schreibform(en):