Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kerb
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Kerb
, m., auch n. u. f.I Einschnitt und davon abgeleitete Bedeutung
- 1 in einen Körperteil als bußfällige Verletzung
- 2 Scheidelinie auf einem Grenzstein
- 3
- a Einkerbung in ein Kerbholz beziehungsweise einen Kerbstock als Merkzeichen und Verrechnungseinheit
- b übertragen Anweisung auf Wein mittels eines Kerbholzes
- 4 Verrechnungseinheit für Fisch
- 5 (Anteil an) Maggeld beziehungsweise Sühngeld (I), das den Verwandten eines Getöteten zu zahlen ist
- 6 Rechnungseinheit für die Steuer, wohl von der Verrechnungsart mit Kerbhölzern herrührend
III Maßeinheit