Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kernkauf

Kernkauf

, m.

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Bedingungen, zu denen Kern (I) gekauft werden kann
  • sollen die oberkaiten ... nach gelegenhait des waitzen oder kernkauffs ... die ... meelkauff setzen ..., auch ... darob halten ..., das der arm ... mann nit so hoch beschwaͤrt werde
    TirolLO. 1573 VI 83