Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kerzendeputat

Kerzendeputat

, n.

Besoldungsanteil in Form von Kerzen, später tw. Gelzahlung abgelöst
  • 1669 Fellner-Kretschmayr II 580
  • was aber die sonsten vor diesem dem hofcanzler ... und denen übrigen canzleiverwanten zu raichen gewöhnliche neue jahr, holz- und kerzendeputat anbelangt, dieses alles ... wollen wir ... aufgehebt haben
    1683 Fellner-Kretschmayr III 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):