Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Keßlerbezirk

rein geographisch begrenzter und daher idR. interterritorialer Wirkungsbereich einer Keßlergesellschaft (I) im süddeutschen und schweizerischen Raum, innerhalb dessen der Keßlerschutz durch den Inhaber des Keßlerlehens bzw. durch den Keßlerkönig ausgeübt wird