Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Keßlertag

Keßlertag

, m.

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jährliches, sich meist über mehrere Tage erstreckendes Zusammentreffen einer Keßlergesellschaft (I) im Hauptort ihres Keßlerbezirks, während dessen das Keßlergericht abgehalten wird; nach N. Grass, Kesslergerichte in Tirol/Festschr. H. Lentze (1969) 249 - 252 auch Bezeichnung für Organisation und Gebiet der Keßler (I) 
  • 1545 WürtVjh. 6 (1885) 292
  • 1581 FschrLentze 260
  • keßlertag ist allhie gehalten worden ... zue handhabung sollicher [Keßler-] freiheit haben sie ain haubtmann, ... auch ein ... amman und gericht. die seind nun ... zusammengekommen, ungefärlich bei 100, jenen zuvörderst ein morgenpredig gehalten worden, volgentz 3 tag das gericht gesessen ... stattliche malzeiten beim gülden lewen gehalten
    1602 Donauwörth/Wissell,Hdw. I 234