Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kielholen

Kielholen

, subst. inf.

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als schwere Strafe auf hoher See: eine Person unter Wasser unter dem Schiffskiel durchziehen
  • kielhalen ist eine besondere straffe zur see, vermoͤge welcher der verbrecher mit stuͤck-kugeln beschweret und dreymahl durchs wasser unters schiff weggezogen wird
    1710 Nehring,Lex. 248
  • 1760 Hellfeld III 2020
unter Ausschluss der Schreibform(en):