Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kielholen
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, subst. inf.
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als schwere Strafe auf hoher See: eine Person unter Wasser unter dem Schiffskiel durchziehen
- kielhalen ist eine besondere straffe zur see, vermoͤge welcher der verbrecher mit stuͤck-kugeln beschweret und dreymahl durchs wasser unters schiff weggezogen wird1710 Nehring,Lex. 248Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1760 Hellfeld III 2020
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